Das richtige Verhalten ist entscheidend für die Gesunderhaltung der Zähne.
Wichtig:
Jeder Zahnunfall sollte sofort dem Zahnarzt gemeldet werden!
Ob eine Behandlung dringend ist oder nicht, kann nur er entscheiden.
Für den Zahnarzt ist es sehr wichtig, schon am Telefon folgendes zu erfahren:
- Was ist geschehen, wann, wie und wo?
- Alter des Kindes
- Welche Zähne sind betroffen (Milch- oder bleibende Zähne?)
Merke:
Milchzahnunfälle können Schäden an den noch nicht durchgebrochenen bleibenden Zähnen verursachen!
Grundregeln für Milchzähne
Milchzähne haben den Vorteil, dass grundsätzlich ein Ersatzzahn vorhanden ist.
Abgebrochene Zahnkronen

Geringe Dringlichkeit. Je mehr abgebrochen ist, umso dringender ist es, den Zahnarzt zu konsultieren
Gelockerte Zähne

Eine Behandlung ist nicht dringend (innerhalb von Tagen Zahnarzt konsultieren)
Verschobene Zähne

Eine Behandlung ist dringend. Der Zahn muss möglichst bald an seinen richtigen Platz gedrückt weren
Herausgeschlagene Zähne

Eine Behandlung ist nicht dringend, da es in den meisten Fällen nicht zweckmässig ist, ausgeschlagene Milchzähne wieder einzusetzen (innerhalb von Tagen Zahnarzt konsultieren)
Grundregeln für definitive Zähne (ab Schulalter)
Die definitieven Zähne haben keinen "Reservezahn" im Hintergrund.
Abgebrochene Zahnkornen

Geringe Dringlichkeit Je mehr abgebrochen, umso dringender die Behandlung. Grosse abgebrochene Stücke zum Zahnarzt mitbringen
Zahn gelocker/verschoben

Eine Behandlung ist dringend. Der Zahn muss möglichst bald an seinen richtigen Platz gedrückt und eventuell geschient werden
Hineingeschlagene Zähne

Konsultation innert 2-3 Tagen. Teils keine Behandlung nötig (Zahnhalteapparat bringt verletzten Zahn wieder an Platz). Ev. muss Zahn durch den Zahnarzt geschient werden
Herausgeschlagener Zahn

Erste Dringlichkeit! Unter günstigen Umständen kann der Zahn wieder erfolgreich eingesetzt werden! Deshalb: Zahn sorgfältig in Milch einlegen und so schnell als möglich zum Zahnarzt bringen. Zahn nur an der Krone berühren! Falls keine Milch zur Verfügung steht, Zahn in ein nasses Tuch (kein Papier) einwickeln. Zahn nicht reinigen oder desinfizieren!